Fristen & Verfahren
Baupfähle
Visuelle Markierung der geplanten Gebäudegrösse — Pflicht in den meisten CH-Kantonen vor Baupublikation.
Erklärung
Baupfähle sind die in den meisten Schweizer Kantonen vorgeschriebene visuelle Markierung der geplanten Gebäudeumrisse vor Ort. Sie werden meist auf der Bauparzelle aufgestellt, bevor die Baupublikation erfolgt — Höhe und Position der Pfähle zeigen Nachbarn das geplante Bauvolumen. Fehlen die Baupfähle oder sind sie offensichtlich falsch positioniert, ist dies ein formeller Verfahrensmangel mit hoher Erfolgsquote (~81 %). Tipp: Vor Einsprache-Einreichung Baupfähle fotografieren und mit den Bauplänen vergleichen — Diskrepanzen sind starke Beweismittel.
Rechtliche Grundlagen
- § 314 Abs. 3 PBG ZH
Verwandte Begriffe
- BaupublikationÖffentliche Bekanntmachung eines Baugesuchs im kantonalen Amtsblatt — Startpunkt der Einsp…
- VerfahrensmangelFormeller Fehler im Bauverfahren (z.B. fehlende Baupfähle, mangelhafte Publikation) — star…
- BeweismittelKonkrete Belege (Fotos, Messungen, Skizzen, Zeugen) zur Stützung der Einsprache-Argumentat…
Weitere Begriffe in „Fristen & Verfahren“
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