Erfolgs-Strategie
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Antrag auf Wieder-Einräumung einer versäumten Frist bei unverschuldetem Hindernis.
Erklärung
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist das Recht, eine versäumte Frist wieder zu erlangen, wenn die Versäumnis durch ein unverschuldetes Hindernis verursacht wurde (Krankheit, Auslandsaufenthalt, Postversagen, höhere Gewalt). Voraussetzungen: (1) unverschuldetes Hindernis, (2) sofortiges Nachholen der versäumten Handlung, (3) Antrag binnen typisch 30 Tagen ab Wegfall des Hindernisses. In der Schweiz geregelt in § 33 VwVG, in Deutschland in § 60 VwGO, in Österreich in § 71 AVG. Wichtig: Wiedereinsetzung wird selten gewährt — verlassen Sie sich nicht darauf. Bei kritischer Frist sofort professionelle Hilfe (Anwalts-Review).
Rechtliche Grundlagen
- § 33 VwVG (CH)
- § 60 VwGO (DE)
- § 71 AVG (AT)
Verwandte Begriffe
- EinsprachefristZeitspanne zwischen Publikation eines Baugesuchs und letzter Möglichkeit zur Einsprache — …
- PräklusionVerlust eines Verfahrensrechts wegen Fristversäumnis — relevant insbesondere im österreich…
- Aufschiebende WirkungEffekt eines Rechtsmittels: Vollstreckung wird ausgesetzt — in CH grundsätzlich, in DE weg…
Weitere Begriffe in „Erfolgs-Strategie“
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