Fristen & Verfahren
Baupublikation
Öffentliche Bekanntmachung eines Baugesuchs im kantonalen Amtsblatt — Startpunkt der Einsprachefrist.
Erklärung
Die Baupublikation ist die formelle öffentliche Bekanntmachung eines Baugesuchs im kantonalen Amtsblatt oder Gemeinde-Anzeiger. Sie markiert den Beginn der Einsprachefrist (typisch 20 Tage in CH, 4 Wochen in DE, 14 Tage in AT-Wien). Die Publikation muss den Bauherrn, das Bauvorhaben (Adresse, Art, Umfang) und den Auflage-Ort der Baupläne genau bezeichnen. Mängel in der Publikation (z.B. unklare Beschreibung, fehlende Adresse) können den Frist-Beginn verschieben — diese Rüge ist bei Verfahrensmängeln eine wichtige formelle Karte.
Rechtliche Grundlagen
- § 314 PBG ZH
- § 25 BauG BE
Verwandte Begriffe
- EinsprachefristZeitspanne zwischen Publikation eines Baugesuchs und letzter Möglichkeit zur Einsprache — …
- BaupfähleVisuelle Markierung der geplanten Gebäudegrösse — Pflicht in den meisten CH-Kantonen vor B…
- VerfahrensmangelFormeller Fehler im Bauverfahren (z.B. fehlende Baupfähle, mangelhafte Publikation) — star…
Weitere Begriffe in „Fristen & Verfahren“
Sind Sie persönlich betroffen?
Wenn dieser Begriff in Ihrer Situation eine Rolle spielt, nutzen Sie unseren kostenlosen Fristenrechner — Sie erfahren in 30 Sekunden, ob Sie noch handeln können.