Einsprachen

Fristen & Verfahren

Baupublikation

Öffentliche Bekanntmachung eines Baugesuchs im kantonalen Amtsblatt — Startpunkt der Einsprachefrist.

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Erklärung

Die Baupublikation ist die formelle öffentliche Bekanntmachung eines Baugesuchs im kantonalen Amtsblatt oder Gemeinde-Anzeiger. Sie markiert den Beginn der Einsprachefrist (typisch 20 Tage in CH, 4 Wochen in DE, 14 Tage in AT-Wien). Die Publikation muss den Bauherrn, das Bauvorhaben (Adresse, Art, Umfang) und den Auflage-Ort der Baupläne genau bezeichnen. Mängel in der Publikation (z.B. unklare Beschreibung, fehlende Adresse) können den Frist-Beginn verschieben — diese Rüge ist bei Verfahrensmängeln eine wichtige formelle Karte.

Rechtliche Grundlagen

  • § 314 PBG ZH
  • § 25 BauG BE

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