Verfahrens-Prozess
Verfahrensmangel
Formeller Fehler im Bauverfahren (z.B. fehlende Baupfähle, mangelhafte Publikation) — starke Rüge.
Erklärung
Ein Verfahrensmangel ist ein formeller Fehler im Bauverfahren, der die Rechte der Einsprechenden verletzt. Klassische Verfahrensmängel: fehlende Baupfähle, mangelhafte Baupublikation (unklare Beschreibung, fehlende Adresse), nicht informierte Nachbarn, unvollständige Akteneinsicht, falsche Frist-Berechnung, fehlerhaftes Augenscheins-Verfahren. Verfahrensmängel sind die stärkste Kategorie von Rügen mit ~81 % Erfolgsquote — sie können auch dann greifen, wenn die materielle Begründung schwach ist. Tipp: Vor Einsprache-Einreichung systematisch alle Verfahrensschritte (Pfähle, Publikation, Auflage) überprüfen.
Verwandte Begriffe
- BaupfähleVisuelle Markierung der geplanten Gebäudegrösse — Pflicht in den meisten CH-Kantonen vor B…
- BaupublikationÖffentliche Bekanntmachung eines Baugesuchs im kantonalen Amtsblatt — Startpunkt der Einsp…
- AkteneinsichtRecht des Einsprechers, in die Bauakten der Behörde Einsicht zu nehmen — vor und während d…
Weitere Begriffe in „Verfahrens-Prozess“
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