Fristenrechner — Wann läuft Ihre Einsprache-Frist ab?
Berechnen Sie Ihre Einsprache-Frist kostenlos in 30 Sekunden — mit kantonalen Feiertagen, Wochenenden und Gerichtsferien.
🇨🇭
Schweiz — 20 Tage Standard
In den meisten Kantonen 20 Tage ab Publikation. Verlängert sich um Wochenenden und kantonale Feiertage.
🇩🇪
Deutschland — 1 Monat
Widerspruchsfrist 1 Monat ab Zustellung. Achtung: § 212a BauGB — Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
🇦🇹
Österreich — Edikt-Frist
Frist im Edikt angegeben (typisch 2-4 Wochen). Versäumnis = Präklusion und Verlust der Parteistellung.
Häufige Fragen zur Frist
- Wie lange ist die Frist für eine Baueinsprache in der Schweiz?
- In den meisten Schweizer Kantonen beträgt die Einsprachefrist 20 Tage ab Publikation des Baugesuchs im Amtsblatt. Einzelne Kantone (z.B. Genf, Tessin) haben abweichende Fristen. Unser Rechner berücksichtigt die kantonsspezifischen Regeln automatisch.
- Werden Wochenenden und Feiertage mitgezählt?
- Ja, Kalendertage zählen mit. Fällt das Fristende jedoch auf ein Wochenende oder einen kantonalen Feiertag, verschiebt sich das Ende auf den nächsten Werktag. Unser Rechner berechnet diese Verschiebung automatisch.
- Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
- In der Regel tritt Präklusion ein — Sie verlieren das Recht, gegen das Baugesuch Einsprache zu erheben. In Einzelfällen ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich (z.B. bei höherer Gewalt), dies muss jedoch sofort begründet werden. Bei knappen Fristen empfehlen wir, sofort eine Anwältin oder einen Anwalt beizuziehen.
- Gilt der Rechner auch für Deutschland und Österreich?
- Ja. In Deutschland (Widerspruch gegen Baugenehmigung) und Österreich (Einwendung im Bauverfahren) gelten andere Fristen und Regeln (z.B. Präklusion in Österreich, § 212a BauGB in Deutschland). Wählen Sie das passende Land im Rechner.
- Ist der Fristenrechner verbindlich?
- Der Rechner liefert eine zuverlässige Orientierung auf Basis öffentlich einsehbarer Frist- und Feiertagsregeln. Verbindlich ist allein die Verfügung der Behörde. Bei Unsicherheit oder bei Spezialverfahren (Sanierungsgebiet, Quartiergestaltungsplan, BImSchG-Verfahren) sollten Sie einen Fachanwalt konsultieren.
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