Verfahrens-Prozess
Beweismittel
Konkrete Belege (Fotos, Messungen, Skizzen, Zeugen) zur Stützung der Einsprache-Argumentation.
Erklärung
Beweismittel sind konkrete Belege, die die Argumentation einer Einsprache stützen. Klassische Beweismittel: Fotos (mit Datum, mehrere Jahreszeiten), Vermessungs-Skizzen, Schallschutz-Gutachten, Schatzungs-Gutachten, Zeugen-Stellungnahmen, Bauplan-Auszüge mit Markierungen. Beweismittel müssen in der Einsprache nummeriert (Beilage 1, 2, 3) und im Text referenziert werden. Faustregel: Beweismittel verdoppeln die Glaubwürdigkeit jeder Argumentation. Tipp: Auch eigene Skizzen mit Pfeilen und Mass-Linien sind zulässige Beweismittel, müssen aber klar als "Eigene Skizze nicht massstabsgetreu" gekennzeichnet werden.
Verwandte Begriffe
- AugenscheinBehördlicher Vor-Ort-Termin zur Beweisaufnahme — wichtig bei Aussicht-, Schatten- oder Lär…
- AkteneinsichtRecht des Einsprechers, in die Bauakten der Behörde Einsicht zu nehmen — vor und während d…
- SchatzungsgutachtenGerichtsfestes Gutachten zur Bewertung einer Liegenschaft — kostet CHF 1’000-5’000.
Weitere Begriffe in „Verfahrens-Prozess“
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