Einsprachen

Verfahrens-Prozess

Eventualantrag

Hilfsweise gestellter Antrag, der wirksam wird, wenn der Hauptantrag scheitert.

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Erklärung

Ein Eventualantrag (auch: Hilfsantrag, "in eventu") ist ein hilfsweise gestellter Antrag in einer Einsprache, der wirksam wird, wenn der Hauptantrag (typisch: Abweisung des Baugesuchs) nicht gewährt wird. Beste Praxis-Strategie: Hauptantrag (z.B. komplette Abweisung) + 2-3 Eventualanträge in absteigender Strenge: (1) Auflagen + Plan-Anpassung, (2) Bewilligung nur unter Massgabe X, (3) Zurückweisung an die Bauherrschaft zur Überarbeitung. Die Eventualantrags-Strategie erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die Behörde wenigstens einen Punkt zugunsten des Einsprechers entscheidet.

Verwandte Begriffe

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Eventualantrag — Definition & rechtlicher Rahmen | Einsprachen.ch