Einsprachen

Rügen-Katalog

Schwarzbau

Bauen ohne Bewilligung oder unter Verletzung der Bewilligungs-Auflagen — formelle Rüge mit hoher Erfolgsquote.

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Erklärung

Ein Schwarzbau ist ein Bauvorhaben, das ohne erforderliche Baubewilligung oder unter wesentlicher Verletzung der bewilligten Pläne errichtet wird. Klassische Schwarzbau-Konstellationen: nachträgliche Anbauten ohne Bewilligung, Abweichung der ausgeführten Höhe von den bewilligten Plänen, Umnutzung ohne Genehmigung. Schwarzbauten können behördlich angezeigt werden, was zu Bau-Stopp und ggf. Rückbau-Verfügung führt. Bei einer Einsprache gegen ein laufendes Baugesuch kann die Aufmerksamkeit auf Schwarzbau-Aspekte (Höhen-Diskrepanz, Plan-Abweichung) eine starke formelle Rüge sein. Erfolgsquote ~55 %.

Rechtliche Grundlagen

  • Kantonale PBG / BauO

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