Erfolgs-Strategie
Rückbau
Verfügung der Behörde, einen rechtswidrigen Bau zu entfernen — extreme Konsequenz.
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Erklärung
Der Rückbau ist eine behördliche Verfügung, einen rechtswidrigen Bau zu entfernen oder anzupassen. Er ist die extremste Konsequenz im Bauverfahren und wird typischerweise nur bei eindeutigen Schwarzbauten oder gravierenden Rechtsverletzungen verfügt. Häufiger ist eine Anpassungs-Verfügung (Plan-Änderung mit Bauphasen-Verzögerung). Für die Einsprechende ist Rückbau das Maximal-Ziel; realistischer ist eine Plan-Anpassung als Eventualantrag.
Verwandte Begriffe
- SchwarzbauBauen ohne Bewilligung oder unter Verletzung der Bewilligungs-Auflagen — formelle Rüge mit…
- EventualantragHilfsweise gestellter Antrag, der wirksam wird, wenn der Hauptantrag scheitert.
- VerfahrensmangelFormeller Fehler im Bauverfahren (z.B. fehlende Baupfähle, mangelhafte Publikation) — star…
Weitere Begriffe in „Erfolgs-Strategie“
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