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Rügen-Katalog

Aussichtsschutz

Privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Schutz der bestehenden Aussicht von einem Grundstück.

🇨🇭 Schweiz

Erklärung

Der Aussichtsschutz ist ein subtiles, aber rechtlich anerkanntes Schutzgut. Während im Schweizer Bundesgericht ein expliziter "Anspruch auf unverbaute Aussicht" verneint wird (BGE 117 Ia 359), kann eine erhebliche Beeinträchtigung der Aussicht im Rahmen der Einordnung in das Orts- und Landschaftsbild rechtlich relevant werden — etwa wenn ein neues Gebäude eine Hangsilhouette unterbricht oder den Blick auf einen geschützten See blockiert. In Quartiergestaltungsplänen ist der Aussichtsschutz häufig explizit festgeschrieben. Privatrechtlich kann ein vertraglich begründetes Servitut (Aussichtsrecht im Grundbuch) bestehen. Eine Rüge "Aussichtsverlust" sollte mit Fotos vorher/nachher und konkreten Hangwinkel-Berechnungen belegt werden — pauschale Aussagen "wir verlieren die Aussicht" werden abgelehnt.

Rechtliche Grundlagen

  • § 238 PBG ZH

Bundesgerichts-Praxis

  • BGE 117 Ia 359

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