Rügen-Katalog
Grenzabstand
Mindestabstand eines Bauwerks zur Nachbargrundstücksgrenze — kantonal unterschiedlich, häufigste Rüge.
Erklärung
Der Grenzabstand bezeichnet den Mindestabstand, den ein Bauwerk zur Grenze des Nachbargrundstücks einhalten muss. Die genauen Werte sind in den kantonalen Planungs- und Baugesetzen geregelt und variieren erheblich — beispielsweise verlangt der Kanton Zürich nach § 261 PBG einen kleinen Grenzabstand von typischerweise 3,5 Meter und einen grossen Grenzabstand bis 15 Meter (abhängig von Gebäudehöhe und Empfindlichkeitsstufe). Der Grenzabstand ist die häufigste Rüge in Baueinsprachen, weil er messbar und gerichtlich gut beurteilbar ist. Wichtig: Ausnahmen werden gewährt, wenn der Nachbar zustimmt (Näherbaurecht eingeräumt), bei Gewerbezonen oder in Quartiergestaltungsplänen. Bei einer Rüge sollte konkret die exakte Distanz aus dem Bauplan zitiert werden — Behörden lehnen vage Formulierungen wie "zu nah" zurück.
Rechtliche Grundlagen
- § 261 PBG ZH
- § 79 BauG BE
- Art. 22 LBauV BL
Bundesgerichts-Praxis
- BGE 117 Ia 359
- BGE 132 II 408
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