Rügen-Katalog
Ausnützungsziffer (AZ)
Verhältnis zwischen anrechenbarer Geschossfläche und Grundstücksfläche — eine der häufigsten Rügen.
Erklärung
Die Ausnützungsziffer (AZ) ist das Verhältnis zwischen anrechenbarer Geschossfläche und Grundstücksfläche und regelt die Bebauungsdichte. Beispiel: AZ 0.50 bedeutet, dass auf einem 1’000 m²-Grundstück maximal 500 m² Geschossfläche erstellt werden dürfen. Die zulässige AZ ist im kommunalen Zonenplan festgelegt und variiert nach Zonenklassifizierung (W2 = 0.40-0.55, W3 = 0.55-0.70, W4 = 0.70-1.00). In Deutschland heisst der äquivalente Begriff GFZ (Geschossflächenzahl) gemäss § 20 BauNVO. AZ-Überschreitungen gehören zu den stärksten Rügen mit ~75 % Erfolgsquote. Tipp: Die anrechenbare Geschossfläche ist kantonal unterschiedlich definiert — Estriche, Tiefgaragen und Balkone werden teilweise gewichtet.
Rechtliche Grundlagen
- Zonenplan + PBG
- § 20 BauNVO (DE)
Verwandte Begriffe
- GebäudehöheHöhe des Gebäudes vom gewachsenen Terrain bis zur höchsten Stelle — kantonal unterschiedli…
- GrenzabstandMindestabstand eines Bauwerks zur Nachbargrundstücksgrenze — kantonal unterschiedlich, häu…
- ZonenplanBehördlicher Plan, der jeder Parzelle eine Zone (Wohn-, Gewerbe-, Misch-, etc.) zuweist.
Weitere Begriffe in „Rügen-Katalog“
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