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Rügen-Katalog

Ausnützungsziffer (AZ)

Verhältnis zwischen anrechenbarer Geschossfläche und Grundstücksfläche — eine der häufigsten Rügen.

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Erklärung

Die Ausnützungsziffer (AZ) ist das Verhältnis zwischen anrechenbarer Geschossfläche und Grundstücksfläche und regelt die Bebauungsdichte. Beispiel: AZ 0.50 bedeutet, dass auf einem 1’000 m²-Grundstück maximal 500 m² Geschossfläche erstellt werden dürfen. Die zulässige AZ ist im kommunalen Zonenplan festgelegt und variiert nach Zonenklassifizierung (W2 = 0.40-0.55, W3 = 0.55-0.70, W4 = 0.70-1.00). In Deutschland heisst der äquivalente Begriff GFZ (Geschossflächenzahl) gemäss § 20 BauNVO. AZ-Überschreitungen gehören zu den stärksten Rügen mit ~75 % Erfolgsquote. Tipp: Die anrechenbare Geschossfläche ist kantonal unterschiedlich definiert — Estriche, Tiefgaragen und Balkone werden teilweise gewichtet.

Rechtliche Grundlagen

  • Zonenplan + PBG
  • § 20 BauNVO (DE)

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Ausnützungsziffer (AZ) — Definition & rechtlicher Rahmen | Einsprachen.ch