Einsprachen

Verfahrens-Prozess

Rubrum

Formeller Kopf eines Rechtsdokuments mit Behörde, Verfahrensdaten, Parteien.

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Erklärung

Das Rubrum ist der formelle Kopf eines bundesgerichtstauglichen Rechtsdokuments — bei einer Einsprache enthält es: zuständige Behörde, Verfahrensbezeichnung, Aktenzeichen, Bauherr, Einsprechende Partei mit Adresse, Bauvorhaben mit Adresse, Datum. Ein vollständiges Rubrum ist Voraussetzung dafür, dass die Behörde die Einsprache verfahrensrechtlich zuordnen kann. Fehlt etwas, kann die Behörde Nachbesserung verlangen — was im schlimmsten Fall die Frist gefährdet. Im Wizard wird das Rubrum automatisch aus den Wizard-Eingaben generiert.

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Rubrum — Definition & rechtlicher Rahmen | Einsprachen.ch