Einsprachen

Verfahrens-Prozess

Subsumtion

Juristische Methode: Konkrete Tatsache wird unter eine abstrakte Norm subsumiert.

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Erklärung

Die Subsumtion ist die zentrale juristische Methode: Eine konkrete Tatsache (Sachverhalt) wird unter eine abstrakte Rechtsnorm subsumiert, um zu prüfen, ob die Norm anwendbar ist. Klassisches 4-Schritte-Schema: (1) Norm zitieren ("§ 50 PBG verlangt einen Grenzabstand von ..."), (2) Sachverhalt darlegen ("Das Baugesuch zeigt einen Abstand von 3.2 m"), (3) Subsumtion ("3.2 m liegen unter dem geforderten Abstand"), (4) Ergebnis ("Die Norm ist verletzt"). Eine schwache Begründung ohne klare Subsumtion ist eine der häufigsten Fehlerquellen bei Eigen-Einsprachen. Im Wizard werden Subsumtions-Templates pro Rüge automatisch eingebunden.

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Subsumtion — Definition & rechtlicher Rahmen | Einsprachen.ch