Einsprachen

DACH-Vergleich

Einsprache (CH)

Schweizer Begriff für Eingabe gegen ein Baugesuch — entspricht "Widerspruch" in DE.

🇨🇭 Schweiz

Erklärung

Die Einsprache ist der Schweizer Begriff für die schriftliche Eingabe gegen ein Baugesuch. Sie wird bei der zuständigen Behörde eingebracht (typisch Gemeinde-Bauamt). Frist variiert kantonal: 14 Tage (SG, Wien-AT), 20 Tage (ZH, ZG, AG, LU), 30 Tage (BE, BS, GE). Eine Einsprache wirkt grundsätzlich aufschiebend (anders als DE Widerspruch).

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