DACH-Vergleich
Einsprache (CH)
Schweizer Begriff für Eingabe gegen ein Baugesuch — entspricht "Widerspruch" in DE.
🇨🇭 Schweiz
Erklärung
Die Einsprache ist der Schweizer Begriff für die schriftliche Eingabe gegen ein Baugesuch. Sie wird bei der zuständigen Behörde eingebracht (typisch Gemeinde-Bauamt). Frist variiert kantonal: 14 Tage (SG, Wien-AT), 20 Tage (ZH, ZG, AG, LU), 30 Tage (BE, BS, GE). Eine Einsprache wirkt grundsätzlich aufschiebend (anders als DE Widerspruch).
Verwandte Begriffe
- Widerspruch (DE)Deutsches Rechtsmittel gegen einen Verwaltungsakt — typisch erste Instanz vor Anfechtungsk…
- Einwendung (AT)Österreichischer Begriff für Einsprache — § 42 AVG-Präklusion bei Versäumnis.
- EinsprachefristZeitspanne zwischen Publikation eines Baugesuchs und letzter Möglichkeit zur Einsprache — …
Weitere Begriffe in „DACH-Vergleich“
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