Einsprachen

DACH-Vergleich

Widerspruch (DE)

Deutsches Rechtsmittel gegen einen Verwaltungsakt — typisch erste Instanz vor Anfechtungsklage.

🇩🇪 Deutschland

Erklärung

Der Widerspruch ist im deutschen Verwaltungsrecht das Rechtsmittel gegen einen Verwaltungsakt. Er wird bei der Behörde eingelegt, die den Akt erlassen hat (typisch Untere Bauaufsichtsbehörde). Frist: 1 Monat (§ 70 VwGO). Nach erfolglosem Widerspruch folgt die Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht. In NRW ist das Vorverfahren teilweise abgeschafft — direkt Anfechtungsklage.

Rechtliche Grundlagen

  • § 68 ff. VwGO

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