DACH-Vergleich
Edikt
Österreichische öffentliche Bekanntmachung im Bauverfahren — Startpunkt der Edikt-Frist.
🇦🇹 Österreich
Erklärung
Das Edikt ist im österreichischen Verwaltungsverfahren die öffentliche Bekanntmachung eines Verfahrensschritts (typisch Baugesuch oder Bauverhandlung). Mit dem Edikt beginnt die Edikt-Frist (typisch 14 Tage Wien, 4 Wochen NÖ/OÖ), in der Anrainer Einwendungen erheben können. Wer im Edikt-Verfahren nicht fristgerecht einwendet, verliert nach § 42 AVG die Parteistellung endgültig.
Rechtliche Grundlagen
- § 42 AVG
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