Einsprachen

DACH-Vergleich

Edikt

Österreichische öffentliche Bekanntmachung im Bauverfahren — Startpunkt der Edikt-Frist.

🇦🇹 Österreich

Erklärung

Das Edikt ist im österreichischen Verwaltungsverfahren die öffentliche Bekanntmachung eines Verfahrensschritts (typisch Baugesuch oder Bauverhandlung). Mit dem Edikt beginnt die Edikt-Frist (typisch 14 Tage Wien, 4 Wochen NÖ/OÖ), in der Anrainer Einwendungen erheben können. Wer im Edikt-Verfahren nicht fristgerecht einwendet, verliert nach § 42 AVG die Parteistellung endgültig.

Rechtliche Grundlagen

  • § 42 AVG

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