Rügen-Katalog
Aussichts-Schutz
Schutz vor Aussichts-Verlust durch Neubauten — privatrechtlich via ZGB 684 / BGB 906.
Erklärung
Der Aussichts-Schutz ist ein privatrechtlicher Anspruch auf den Erhalt der Aussicht von der eigenen Liegenschaft. In der Schweiz wird er meist über Art. 684 ZGB ("übermässige Immissionen") geltend gemacht, in Deutschland über § 906 BGB. Voraussetzung ist eine substantielle Aussichts-Beeinträchtigung mit messbaren Konsequenzen für den Liegenschaftswert. Foto-Dokumentation aus mehreren Jahreszeiten ist zentrales Beweismittel. BGE 117 Ia 359 ist der Standard-Verweis in der Schweizer Rechtsprechung. Erfolgsquote ~42 % — höher bei dokumentiertem Wertverlust durch Schatzungs-Gutachten.
Rechtliche Grundlagen
- Art. 684 ZGB
- § 906 BGB
- § 364 ABGB
Bundesgerichts-Praxis
- BGE 117 Ia 359
- BGE 137 II 30
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Verwandte Begriffe
- SchattenwurfÜbermässige Verdunkelung eines Nachbargrundstücks durch ein Bauwerk — relevant für Wohnqua…
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