Rügen-Katalog
Schattenwurf
Übermässige Verdunkelung eines Nachbargrundstücks durch ein Bauwerk — relevant für Wohnqualität und Solarnutzung.
Erklärung
Der Schattenwurf bezeichnet die Verschattung eines Nachbargrundstücks durch ein neues oder erweitertes Bauwerk. Während ein moderater Schattenwurf grundsätzlich hinzunehmen ist (Solidaritätsprinzip im Eigentumsrecht), kann ein übermässiger Schattenwurf — etwa eine Dauerverschattung der Wohnräume zwischen 9 und 15 Uhr — als übermässige Immission im Sinne von Art. 684 ZGB qualifiziert werden. In Quartiergestaltungsplänen oder Sondernutzungsvorschriften ist der Schattenwurf häufig zahlenmässig begrenzt (z.B. höchstens 2 Stunden Verschattung der Wohnzimmerfenster am 21. März). Eine Rüge "Schattenwurf" erfordert Schattenwurf-Diagramme der Planer und sollte sich auf konkrete Stunden und Daten beziehen. Bei Solaranlagen auf dem Nachbardach kann das Schattenwurf-Argument auch aus wirtschaftlicher Sicht (Ertragsverlust) untermauert werden.
Rechtliche Grundlagen
- Art. 684 ZGB (CH)
- § 906 BGB (DE)
Bundesgerichts-Praxis
- BGE 132 III 49
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Verwandte Begriffe
- ImmissionenÜbermässige Einwirkungen (Lärm, Staub, Geruch, Erschütterungen) auf das eigene Grundstück.
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