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Rügen-Katalog

Schattenwurf

Übermässige Verdunkelung eines Nachbargrundstücks durch ein Bauwerk — relevant für Wohnqualität und Solarnutzung.

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Erklärung

Der Schattenwurf bezeichnet die Verschattung eines Nachbargrundstücks durch ein neues oder erweitertes Bauwerk. Während ein moderater Schattenwurf grundsätzlich hinzunehmen ist (Solidaritätsprinzip im Eigentumsrecht), kann ein übermässiger Schattenwurf — etwa eine Dauerverschattung der Wohnräume zwischen 9 und 15 Uhr — als übermässige Immission im Sinne von Art. 684 ZGB qualifiziert werden. In Quartiergestaltungsplänen oder Sondernutzungsvorschriften ist der Schattenwurf häufig zahlenmässig begrenzt (z.B. höchstens 2 Stunden Verschattung der Wohnzimmerfenster am 21. März). Eine Rüge "Schattenwurf" erfordert Schattenwurf-Diagramme der Planer und sollte sich auf konkrete Stunden und Daten beziehen. Bei Solaranlagen auf dem Nachbardach kann das Schattenwurf-Argument auch aus wirtschaftlicher Sicht (Ertragsverlust) untermauert werden.

Rechtliche Grundlagen

  • Art. 684 ZGB (CH)
  • § 906 BGB (DE)

Bundesgerichts-Praxis

  • BGE 132 III 49

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