Einsprachen

Verfahrens-Prozess

Augenschein

Behördlicher Vor-Ort-Termin zur Beweisaufnahme — wichtig bei Aussicht-, Schatten- oder Lärm-Rügen.

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Erklärung

Der Augenschein ist die formelle Vor-Ort-Inspektion durch die zuständige Behörde oder das Gericht, bei der die Sachlage direkt überprüft wird. Augenscheine sind besonders wertvoll bei sinnlich wahrnehmbaren Rügen: Aussichts-Verlust, Schattenwurf, Lärmbelastung, Geruchs-Immissionen. Die Einsprachenden haben Anwesenheitsrecht und können auf konkrete Punkte hinweisen. Beste Praxis: Vor dem Augenschein eine Beweismittel-Liste mit Fotos und Skizzen vorbereiten. In der Schweiz wird der Augenschein typisch im erstinstanzlichen Verfahren angeordnet; in höheren Instanzen ist er seltener. Bei Antrag auf Augenschein in der Einsprache: explizit als "Verfahrensantrag" formulieren.

Rechtliche Grundlagen

  • § 41 VwVG

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