DACH-Vergleich
Anfechtungsklage
DE-Rechtsmittel: Klage vor dem Verwaltungsgericht zur Aufhebung eines Verwaltungsakts.
Erklärung
Die Anfechtungsklage ist im deutschen Verwaltungsrecht die Klage zur Aufhebung eines belastenden Verwaltungsakts (z.B. einer Baugenehmigung). Sie wird beim Verwaltungsgericht erhoben und ist meist die zweite Stufe nach erfolglosem Widerspruch. Frist: 1 Monat ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids (§ 74 Abs. 1 VwGO). Wichtig: Keine aufschiebende Wirkung gemäss § 212a BauGB — der Bau kann während der Klage weiterlaufen. Für einen Baustopp ist ein zusätzlicher Eilantrag (§ 80 Abs. 5 VwGO) erforderlich. In NRW gilt teilweise Vorverfahrens-Wegfall: Anfechtungsklage direkt ohne vorherigen Widerspruch.
Rechtliche Grundlagen
- § 42 ff. VwGO
- § 74 VwGO
- § 80 Abs. 5 VwGO
Verwandte Begriffe
- Widerspruch (DE)Deutsches Rechtsmittel gegen einen Verwaltungsakt — typisch erste Instanz vor Anfechtungsk…
- BauGB § 212aDeutsche Norm: Widerspruch + Anfechtungsklage gegen Baugenehmigung haben keine aufschieben…
- Aufschiebende WirkungEffekt eines Rechtsmittels: Vollstreckung wird ausgesetzt — in CH grundsätzlich, in DE weg…
Weitere Begriffe in „DACH-Vergleich“
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