Fristen & Verfahren
Sistierung
Vorläufige Aussetzung eines Verfahrens auf Antrag oder von Amtes wegen.
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Erklärung
Eine Sistierung ist die vorläufige Aussetzung eines laufenden Verfahrens, typisch bis ein anderer Sachverhalt geklärt ist (z. B. paralleles Strafverfahren, hängige BGE-Frage). In Bauverfahren wird sie selten angewandt, aber bei komplexen Konstellationen (z. B. Schwarzbau-Verdacht) möglich. Wer eine Sistierung beantragt, muss substantielle Gründe darlegen.
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