Einsprachen

Fristen & Verfahren

Duplik

Zweite Stellungnahme des Bauherrn auf die Replik des Einsprechers.

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Erklärung

Die Duplik ist die zweite Stellungnahme des Bauherrn nach der Replik des Einsprechers. Sie schliesst den Schriftenwechsel im erstinstanzlichen Verfahren typischerweise ab. Manche Behörden gestatten weitere Schriftenwechsel-Runden (Triplik, Quadruplik), aber das ist die Ausnahme. Nach der Duplik entscheidet die Behörde anhand der gesamten Aktenlage.

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Duplik — Definition & rechtlicher Rahmen | Einsprachen.ch