Einsprachen

Verfahrens-Prozess

Baubeginnsanzeige

Anzeige des Bauherrn vor Baubeginn — formelle Voraussetzung für rechtmässigen Baubeginn.

🇨🇭 Schweiz

Erklärung

Die Baubeginnsanzeige ist die formelle Anzeige des Bauherrn an die Behörde, dass mit dem Bau begonnen wird. Sie ist meist 5-14 Tage vor Baubeginn fällig. Ein Baubeginn ohne Anzeige ist ein Verfahrensmangel und kann zu Bau-Stopp führen.

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Baubeginnsanzeige — Definition & rechtlicher Rahmen | Einsprachen.ch