Rügen-Katalog
Vorspringende Bauteile
Balkone, Erker, Dachvorsprünge, Geländer — verkürzen den effektiven Grenzabstand.
Erklärung
Vorspringende Bauteile (Balkone, Erker, Dachvorsprünge, Geländer, Lift-Schächte) sind Bauteile, die über die Hauptfassade hinausragen und damit den effektiven Grenzabstand verkürzen. Die meisten kantonalen Bauregelemente erlauben Vorsprünge bis zu einer definierten Tiefe (typisch 1.5 m) ohne Anrechnung; alles darüber hinaus wird vom Grenzabstand abgezogen. Beispiel: Grenzabstand 4.5 m, Balkon-Tiefe 2 m → effektiver Abstand 2.5 m. Eine Rüge ist möglich, wenn die zulässige Toleranz überschritten wird. Tipp: Im Schnittplan sind Balkone und Erker meist klar erkennbar — beim AZ-Rechner explizit eingeben.
Rechtliche Grundlagen
- Kommunales Bauregelement
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