DACH-Vergleich
RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz)
Deutsches Gesetz zur Regulierung von Rechtsdienstleistungen — Pendant zum Schweizer BGFA.
Erklärung
Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) regelt in Deutschland, wer Rechtsdienstleistungen anbieten darf. Es entspricht in vielen Aspekten dem Schweizer BGFA. Eine zentrale Bestimmung: Rechtsberatung darf grundsätzlich nur von zugelassenen Rechtsanwälten oder spezifisch lizenzierten Personen erbracht werden. Software-Plattformen wie einsprachen.ch sind RDG-konform, weil sie Strukturierung und Formulierung anbieten — keine individualisierte Rechtsberatung. Das Anwalts-Review-Modul (CHF 199 Express) wird nur von zugelassenen Anwält:innen durchgeführt. Wichtige Entscheidung: BGH-Urteil 2020 zu LegalTech (Smartlaw) bestätigt, dass automatisierte Vertragsgenerierung RDG-konform ist.
Rechtliche Grundlagen
- § 2-5 RDG
Verwandte Begriffe
Weitere Begriffe in „DACH-Vergleich“
Sind Sie persönlich betroffen?
Wenn dieser Begriff in Ihrer Situation eine Rolle spielt, nutzen Sie unseren kostenlosen Fristenrechner — Sie erfahren in 30 Sekunden, ob Sie noch handeln können.