Rügen-Katalog
Erschliessung
Anbindung des Grundstücks an Strassen, Wasser, Kanalisation, Strom — Voraussetzung für Bewilligung.
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Erklärung
Die Erschliessung umfasst die Anbindung eines Grundstücks an die öffentliche Infrastruktur: Strasse (Zufahrt, Wendemöglichkeit), Wasser, Kanalisation, Strom, ggf. Gas/Fernwärme. Eine ausreichende Erschliessung ist Voraussetzung für jede Baubewilligung. Erschliessungs-Mängel (z. B. zu schmale Zufahrt, fehlende Wendemöglichkeit für Feuerwehr) sind formelle Rügen mit hoher Erfolgsquote, weil sie objektiv überprüfbar sind.
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