Einsprachen

Fristen & Verfahren

Baufrist

Frist innerhalb derer der Bauherr nach Bewilligung mit dem Bau beginnen muss — typisch 2-3 Jahre.

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Erklärung

Die Baufrist ist die Zeitspanne, in der der Bauherr nach Erhalt der Baubewilligung mit dem Bau beginnen muss, andernfalls erlischt die Bewilligung. Typisch 2-3 Jahre in Schweizer Kantonen. Wenn der Bau nicht beginnt, muss eine neue Baubewilligung beantragt werden — und die Einsprache-Frist beginnt erneut. Strategisch wichtig: Bei strittigen Bauvorhaben kann eine erfolgreiche Einsprache + Verzögerung der Re-Bewilligung wirtschaftlich gleichbedeutend mit einer Verhinderung sein.

Rechtliche Grundlagen

  • Kantonales PBG

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