Rüge: Ausnützungsziffer überschritten
Die geplante Bruttogeschossfläche überschreitet die in der Bau- und Zonenordnung festgelegte maximale Ausnützungsziffer.
Erklärung
Die Ausnützungsziffer (AZ) bestimmt das Verhältnis zwischen anrechenbarer Bruttogeschossfläche (BGF) und anrechenbarer Grundstücksfläche (GF). Bei AZ 0,6 dürfen auf einem 1’000 m² Grundstück höchstens 600 m² BGF gebaut werden. Streitpunkt ist regelmässig die Definition der "anrechenbaren Geschossfläche" — Dachgeschosse mit Wohnnutzung sind in der Regel anrechenbar, unbenutzbare Untergeschosse nicht.
Gesetzliche Grundlage
- Art. 6 LBauV BL
- BauNVO § 17 (DE GFZ)
Bundesgerichts-Praxis
- BGE 132 II 21
Subsumtions-Vorlage (Norm → Sachverhalt → Subsumtion → Ergebnis)
- 1. Norm
- Art. 6 LBauV BL i.V.m. BZO Liestal zone W2: Ausnützungsziffer maximal 0,5.
- 2. Sachverhalt
- Plan-Berechnung (Beilage 3) zeigt 580 m² BGF auf 1’000 m² Grundstück, also AZ 0,58.
- 3. Subsumtion
- 0,58 ist um 0,08 (= 80 m²) höher als die zulässige AZ 0,5. Die Berechnung berücksichtigt das Dachgeschoss, das gemäss Plan PA-04 vollumfänglich als Wohnraum mit Stehhöhe ausgebaut wird.
- 4. Ergebnis
- Das Vorhaben überschreitet die Ausnützungsziffer und verstösst gegen Art. 6 LBauV BL. Bewilligung zu verweigern oder Reduktion der BGF um mindestens 80 m².
Praxis-Beispiele
- •AZ 0,6 zugelassen, geplant 0,68 — Überschreitung um 0,08 ergibt 80 m² zu viel BGF auf 1’000 m² Grundstück.
- •Dachgeschoss mit Wohnnutzung wurde nicht in die BGF eingerechnet.
- •Kellerflächen mit Tageslicht (anrechenbar) wurden als nicht-anrechenbar deklariert.
Häufige Fehler
- ⚠️BGF-Berechnung nicht aus dem Plan herausgerechnet.
- ⚠️Dachgeschoss-Anrechenbarkeit nicht geprüft.
- ⚠️Verwechslung Ausnützungsziffer mit Geschossflächenzahl (DE).
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