Baueinsprache im Kanton Basel-Stadt
Basel-Stadt ist ein Stadtkanton ohne Gemeinden. Alle Baugesuche werden zentral beim Bau- und Gastgewerbeinspektorat (BGI) bearbeitet. Die hohe Baudichte macht Nachbarrechte besonders relevant. Die Einsprachefrist beträgt 30 Tage.
Besonderheit: Stadtkanton
Basel-Stadt besteht nur aus den drei Gemeinden Basel, Riehen und Bettingen. Die Stadt Basel macht 95% der Einwohner aus. Alle Baugesuche werden zentral beim BGI eingereicht.
Rechtliche Grundlagen
| Einspracheberechtigung | BPG BS § 118 |
| Einsprachefrist | 30 Tage |
| Grenzabstände | BPG BS §§ 68-75 |
| Zuständige Behörde | BGI (Bau- und Gastgewerbeinspektorat) |
Grenzabstände im Kanton Basel-Stadt
Kleiner Grenzabstand
3m
In der Altstadt oft reduziert
Grosser Grenzabstand
5m
Zonenabhängig
Kostenvergleich
| Einsprachen.ch | CHF 99-299 |
| Anwalt Basel | CHF 3.000-5.000 |