Einsprachen
Kanton Basel-LandschaftRBG BL

BaueinspracheKanton Basel-Landschaft

Bundesgerichtstaugliche Einsprache nach RBG BL § 120 – in 15 Minuten, für CHF 99

Baueinsprache im Kanton Basel-Landschaft

Basel-Landschaft (Baselland) umgibt den Stadtkanton Basel-Stadt mit 86 Gemeinden. Die Einsprachefrist beträgt 30 Tage. Das Raumplanungs- und Baugesetz (RBG BL) regelt das Verfahren.

Rechtliche Grundlagen

EinspracheberechtigungRBG BL § 120
Frist30 Tage
GrenzabständeRBG BL §§ 68-75

Kleiner Grenzabstand

3m

Grosser Grenzabstand

5m

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Häufige Fragen

Wie lange ist die Einsprachefrist im Kanton Basel-Landschaft?
30 Tage ab Publikation im Amtsblatt.
Welches Gesetz regelt das Baurecht?
Das Raumplanungs- und Baugesetz (RBG BL), § 120 für Einspracheberechtigung.
Baueinsprache Kanton Basel-Landschaft 2026 | RBG BL § 120 | CHF 99