Einsprachen
Kanton Wallis30 Tage FristZweisprachig DE/FR

BaueinspracheKanton Wallis / Valais

Bundesgerichtstaugliche Einsprache nach BauG VS Art. 38 – in 15 Minuten, für CHF 99

Baueinsprache im Kanton Wallis

Der Kanton Wallis / Valais ist zweisprachig: Oberwallis (Deutsch), Unterwallis (Französisch). 126 Gemeinden, bekannt für Zermatt, Matterhorn und strenge Zweitwohnungsauflagen.

Rechtliche Grundlagen

EinspracherechtBauG VS Art. 38 / LC Art. 38
Frist30 Tage / 30 jours
GrenzabständeBauG VS Art. 20-25
ZweitwohnungenBundesgesetz ZWG

Kleiner Grenzabstand

3m

Grosser Grenzabstand

6m

Besonderheiten Wallis

  • Zweisprachig: Deutsch (Oberwallis) & Französisch (Unterwallis)
  • Strenge Zweitwohnungsinitiative-Auflagen
  • Viele Tourismusgemeinden (Zermatt, Verbier, Crans-Montana)
  • Alpine Bauvorschriften (Lawinenzonen)
  • UNESCO-Welterbe Aletschgletscher

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Häufige Fragen

Wie lange ist die Einsprachefrist im Kanton Wallis?
30 Tage ab Publikation im Amtsblatt / Bulletin officiel.
Welches Gesetz regelt das Baurecht?
Das Baugesetz (BauG VS / LC), Art. 38 für Einsprachen.
Ist Wallis zweisprachig?
Ja! Oberwallis ist deutschsprachig, Unterwallis französischsprachig. Einsprachen in beiden Sprachen möglich.

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