Einsprachen
Kanton SolothurnNur 10 Tage Frist!

BaueinspracheKanton Solothurn

Bundesgerichtstaugliche Einsprache nach PBG SO § 119 – in 15 Minuten, für CHF 99

⚠️ ACHTUNG: Nur 10 Tage Einsprachefrist im Kanton Solothurn!

Baueinsprache im Kanton Solothurn

Der Kanton Solothurn hat mit 10 Tagen eine der kürzesten Einsprachefristen der Schweiz. Das Verfahren wird durch das Planungs- und Baugesetz (PBG SO) geregelt.

Rechtliche Grundlagen

EinspracheberechtigungPBG SO § 119
Einsprachefrist10 Tage
GrenzabständePBG SO §§ 58-62

Grenzabstände im Kanton Solothurn

Kleiner Grenzabstand

3m

Grosser Grenzabstand

5m

Baueinsprache Kanton Solothurn erstellen

Jetzt Einsprache starten

Häufige Fragen

Wie lange ist die Einsprachefrist im Kanton Solothurn?
10 Tage ab Publikation. ACHTUNG: Der Kanton Solothurn hat eine der kürzesten Fristen der Schweiz!
Wo reiche ich die Baueinsprache im Kanton Solothurn ein?
Bei der Gemeindeverwaltung (Bauamt) der jeweiligen Gemeinde.
Welches Gesetz regelt das Baurecht im Kanton Solothurn?
Das Planungs- und Baugesetz (PBG SO), insbesondere § 119 für die Einspracheberechtigung.
Baueinsprache Kanton Solothurn 2026 | PBG SO § 119 | CHF 99