Einsprachen
Kanton Obwalden20 Tage Frist

BaueinspracheKanton Obwalden

Bundesgerichtstaugliche Einsprache nach BauG OW Art. 55 – in 15 Minuten, für CHF 99

⚠️ Nur 20 Tage Einsprachefrist im Kanton Obwalden!

Baueinsprache im Kanton Obwalden

Der Kanton Obwalden (Halbkanton) gehört zur Zentralschweiz. Mit nur 7 Gemeinden ist er überschaubar. Bekannt für Engelberg/Titlis und den Sarnersee.

Rechtliche Grundlagen

EinspracherechtBauG OW Art. 55
Frist20 Tage
GrenzabständeBauG OW Art. 23-28
PublikationObwaldner Amtsblatt

Kleiner Grenzabstand

3m

Grosser Grenzabstand

6m

Besonderheiten Obwalden

  • Halbkanton seit 1999 (vorher mit Nidwalden)
  • Tourismusgemeinde Engelberg mit Sonderregelungen
  • Strenge Zweitwohnungsauflagen
  • Alpine Bauvorschriften

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Häufige Fragen

Wie lange ist die Einsprachefrist im Kanton Obwalden?
20 Tage ab Publikation im Obwaldner Amtsblatt.
Welches Gesetz regelt das Baurecht in Obwalden?
Das Baugesetz (BauG OW), Art. 55 für Einspracheberechtigung.
Wie viele Gemeinden hat Obwalden?
Obwalden hat 7 Gemeinden, Hauptort ist Sarnen.

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Baueinsprache Kanton Obwalden 2026 | BauG OW Art. 55 | CHF 99