Baueinsprache im Kanton Graubünden
Graubünden ist der flächenmässig grösste Kanton der Schweiz unddreisprachig (Deutsch, Romanisch, Italienisch). Das Baurecht wird durch das Raumplanungsgesetz (KRG) geregelt. Die Einsprachefrist beträgt 30 Tage.
Besonderheit: Zweitwohnungsinitiative
In Tourismusgemeinden wie Davos, St. Moritz, Arosa oder Lenzerheide ist die Zweitwohnungsinitiative (Art. 75b BV) besonders relevant. Neubauten von Zweitwohnungen sind stark eingeschränkt. Dies bietet zusätzliche Einsprachegründe.
Rechtliche Grundlagen
| Einspracheberechtigung | KRG GR Art. 44 |
| Einsprachefrist | 30 Tage |
| Grenzabstände | KRG GR Art. 36-40 |
| Zweitwohnungen | Art. 75b BV + ZWG |
Grenzabstände im Kanton Graubünden
Kleiner Grenzabstand
3m
Kantonale Mindestvorschrift
Grosser Grenzabstand
5m
Kann kommunal erhöht sein
Wichtige Regionen und Orte
Chur
Kantonshauptstadt
Davos
Tourismusgemeinde
St. Moritz
Oberengadin
Arosa
Tourismusgemeinde
Lenzerheide
Ferienort
Klosters
Prättigau
Flims/Laax
Surselva
Pontresina
Engadin
Scuol
Unterengadin
Sprachen im Kanton Graubünden
Graubünden ist der einzige dreisprachige Kanton der Schweiz. Die Amtssprachen sind:
- Deutsch (ca. 75%) – in Chur, Davos, Arosa
- Romanisch (ca. 14%) – Surselva, Engadin
- Italienisch (ca. 11%) – Misox, Puschlav, Bergell
Einsprachen können in der jeweiligen Amtssprache der Gemeinde eingereicht werden.