Einsprachen
Kanton Thurgau20 Tage Frist

BaueinspracheKanton Thurgau

Bundesgerichtstaugliche Einsprache nach PBG TG § 103 – in 15 Minuten, für CHF 99

Baueinsprache im Kanton Thurgau

Der Kanton Thurgau hat eine Einsprachefrist von 20 Tagen. Das Verfahren wird durch das Planungs- und Baugesetz (PBG TG) geregelt. Mit 80 Gemeinden ist der Thurgau ein wichtiger Kanton in der Ostschweiz.

Rechtliche Grundlagen

EinspracheberechtigungPBG TG § 103
Einsprachefrist20 Tage
GrenzabständePBG TG §§ 68-75

Grenzabstände im Kanton Thurgau

Kleiner Grenzabstand

3m

Grosser Grenzabstand

6m

Bezirke im Kanton Thurgau

Bezirk Arbon

Bezirk Frauenfeld

Bezirk Kreuzlingen

Bezirk Münchwilen

Bezirk Weinfelden

Baueinsprache Kanton Thurgau erstellen

Jetzt Einsprache starten

Häufige Fragen

Wie lange ist die Einsprachefrist im Kanton Thurgau?
20 Tage ab Publikation im Amtsblatt. Die Frist beginnt am Tag nach der Veröffentlichung.
Wo reiche ich die Baueinsprache im Kanton Thurgau ein?
Bei der politischen Gemeinde (Bauamt) der jeweiligen Gemeinde.
Welches Gesetz regelt das Baurecht im Kanton Thurgau?
Das Planungs- und Baugesetz (PBG TG), insbesondere § 103 für die Einspracheberechtigung.
Baueinsprache Kanton Thurgau 2026 | PBG TG § 103 | CHF 99