Einsprachen
Kanton Freiburg30 Tage FristZweisprachig DE/FR

BaueinspracheKanton Freiburg / Fribourg

Bundesgerichtstaugliche Einsprache nach RPBG FR Art. 83 – in 15 Minuten, für CHF 99

Baueinsprache im Kanton Freiburg

Der Kanton Freiburg / Fribourg ist zweisprachig (ca. 70% Französisch, 30% Deutsch). Einsprachen können in beiden Amtssprachen eingereicht werden. 136 Gemeinden.

Rechtliche Grundlagen / Bases légales

EinspracherechtRPBG FR Art. 83 / LATeC Art. 83
Frist / Délai30 Tage / 30 jours
GrenzabständeRPBG FR Art. 55-60
SprachenDeutsch & Französisch

Kleiner Grenzabstand

3m

Grosser Grenzabstand

6m

Besonderheiten Freiburg

  • Zweisprachig: Deutsch & Französisch
  • Historische Altstadt Freiburg (UNESCO-würdig)
  • Gruyère-Region mit Landschaftsschutz
  • Universitätsstadt mit viel Bautätigkeit

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Häufige Fragen

Wie lange ist die Einsprachefrist im Kanton Freiburg?
30 Tage ab Publikation im Amtsblatt (Feuille officielle / Amtsblatt).
Welches Gesetz regelt das Baurecht?
Das Raumplanungs- und Baugesetz (RPBG FR / LATeC), Art. 83 für Einsprachen.
Ist Freiburg zweisprachig?
Ja! Deutsch und Französisch sind Amtssprachen. Einsprachen können in beiden Sprachen eingereicht werden.

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